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   FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10 (https://dejure.org/2011,21547)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.02.2011 - 5 K 1503/10 (https://dejure.org/2011,21547)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 5 K 1503/10 (https://dejure.org/2011,21547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 EStG 1997, § 20 EStG 1997, § 3c Abs 2 S 1 EStG 1997 vom 23.10.2000, Art 1 Nr 3 StSenkG 2001/2002, Art 3 StSenkG 2001/2002
    Zur zeitlichen Anwendung des Halbabzugsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldzinsen sind auch bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft vor dem Veranlagungszeitraum 1999 als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen; Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Schuldzinsen nach Auflösung der GmbH - Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Ermittlung der Einkünfte der GmbH nach dem Anrechnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1509/10

    Voraussetzungen für die Annahme nachträglicher Werbungskosten bei den Einkünften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10
    Wegen der Vorgeschichte zu den vom Kläger geltend gemachten nachträglichen Werbungskosten wird auf den Tatbestand in dem Verfahren 5 K 1509/10 - dort unter I. - verwiesen.

    Mit ihrer bei Gericht am 21. April 2010 eingegangenen Klage machen die Kläger im Wesentlichen dasselbe wie in dem Verfahren 5 K 1509/10 geltend.

    Der Beklagte tritt der Klage entgegen und macht im Wesentlichen dasselbe wie in dem Verfahren 5 K 1509/10 geltend.

    Das Gericht hat die Finanzgerichtsakten 5 K 1065/02, 5 K 1066/02, 5 K 1069/02 und 5 K 1509/10 sowie die Konkursakte N .../95 beim Amtsgericht A beigezogen.

    Wegen der weiteren Begründung wird auf die Entscheidungsgründe in dem Verfahren 5 K 1509/10 unter Ziff. I. verwiesen.

    Hinsichtlich der Voraussetzungen die nach der geänderten Rechtsprechung des BFH für die Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen vorliegen müssen, wird auf Ziff. II. 1. und 2. der Entscheidungsgründe des Urteils in dem Verfahren 5 K 1509/10 verwiesen.

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen aus den in dem Verfahren 5 K 1509/10 dargelegten Gründen vor (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO).

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 23/06

    Werbungskostenabzug von Finanzierungskosten zum Erwerb eines Anteils an einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10
    Hinzu kommt, dass die nachträglichen Schuldzinsen vorliegend ausschließlich mit Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die der Kläger als Anteilseigner der GmbH nach dem Anrechnungsverfahren erzielte (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. März 2007, VIII R 23/06, BFH/NV 2007, 1842).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10
    Bei den von ihm im Jahr 2001 gezahlten Schuldzinsen handele es sich entsprechend der geänderten Rechtsprechung des BFH durch die Urteile vom 16. März 2010 (VIII R 20/08 und VIII R 36/07) um nachträgliche Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen.
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 36/07

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10
    Bei den von ihm im Jahr 2001 gezahlten Schuldzinsen handele es sich entsprechend der geänderten Rechtsprechung des BFH durch die Urteile vom 16. März 2010 (VIII R 20/08 und VIII R 36/07) um nachträgliche Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10
    Das Gericht hat die Finanzgerichtsakten 5 K 1065/02, 5 K 1066/02, 5 K 1069/02 und 5 K 1509/10 sowie die Konkursakte N .../95 beim Amtsgericht A beigezogen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02

    Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1503/10
    Das Gericht hat die Finanzgerichtsakten 5 K 1065/02, 5 K 1066/02, 5 K 1069/02 und 5 K 1509/10 sowie die Konkursakte N .../95 beim Amtsgericht A beigezogen.
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